PCN-Meldungen und UFI’s für Gefahrstoff-Gemische seit dem 01.01.2024 Pflicht

29. Januar 2024

Seit dem 01.01.2024 gelten neue gesetzliche Anforderungen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoff-Gemischen an industrielle Anwender. Es muss für jedes Gefahrstoff-Gemisch eine PCN-Meldung (PCN = Poison-Centres-Notification) an die Europäische Chemikalienagentur ECHA erfolgen, damit die europäischen Giftinformationszentren für jedes Gefahrstoff-Gemisch im Falle eines Unfalls alle notwendigen Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt vorliegen haben. Der in den Sicherheitsdatenblättern und auf den Produktetiketten enthaltene UFI (UFI = Unique Formula Identifier, Format AAAA-BBBB-CCCC-DDDD) wird auf Basis der Rezeptur für ein Sicherheitsdatenblatt erzeugt und ausschließlich elektronisch an die ECHA übertragen oder dort erstellt. (Quelle: CLP-Verordnung, Anhang VIII, Artikel 45)

Wir dürfen uns glücklich schätzen, dies wir diese kritische Anforderung bereits seit Mitte 2023 mittels einer hohen fünfstelligen Investition umgesetzt haben. Auch bei Änderungen von Sicherheitsdatenblättern können wir geänderte UFI’s automatisiert übertragen, was manuell – wenn überhaupt – nur mit extrem hohen Aufwand möglich ist.

Unternehmen, welche seit dem 01.01.2024 keine PCN-Meldungen durchführen und keine UFI’s auf Ihren Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten integrieren, dürfen ihre Produkte nicht mehr auf den europäischen Markt in Verkehr bringen. Ausgenommen sind die Unternehmen im industriellen Umfeld, die Ihre Produkte bereits beim BfR (BfR = Bundesinstitut für Risikobewertung) registriert haben. Diese haben eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2024.

Hat Ihr aktueller Lieferant im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Produktetikett den UIF integriert? Falls nicht, dann wird dies Monate in Anspruch nehmen.

Rufen Sie uns gerne unter +49 8801 914999-0 an oder schreiben Sie uns eine Email an anfrage@see-plastik.de.

Wir können unsere Produkte Ihnen zeitnah und vor allem rechtskonform liefern.