Seit dem 01.01.2025 gelten neue gesetzliche Anforderungen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoff-Gemischen an industrielle Anwender ohne jegliche Ausnahme. Die Fristverlängerung für Unternehmen im industriellen Umfeld, die Ihre Produkte bereits beim BfR (BfR = Bundesinstitut für Risikobewertung) registriert haben, ist ausgelaufen.
Es muss für jedes Gefahrstoff-Gemisch eine PCN-Meldung (PCN = Poison-Centres-Notification) an die Europäische Chemikalienagentur ECHA erfolgen, damit die europäischen Giftinformationszentren für jedes Gefahrstoff-Gemisch im Falle eines Unfalls alle notwendigen Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt vorliegen haben. Der in den Sicherheitsdatenblättern und auf den Produktetiketten enthaltene UFI (UFI = Unique Formula Identifier, Format AAAA-BBBB-CCCC-DDDD) wird auf Basis der Rezeptur für ein Sicherheitsdatenblatt erzeugt und ausschließlich elektronisch an die ECHA übertragen oder dort erstellt. (Quelle: CLP-Verordnung, Anhang VIII, Artikel 45)
Um Ihnen weiterhin die gewohnte Servicequalität bieten zu können, haben wir diese kritische Anforderung bereits seit Mitte 2023 umgesetzt. Auch bei Änderungen von Sicherheitsdatenblättern können wir geänderte UFI’s automatisiert übertragen, was manuell – wenn überhaupt – nur mit extrem hohen Aufwand möglich ist.
Unternehmen, welche seit dem 01.01.2025 keine PCN-Meldungen durchführen und keine UFI’s auf Ihren Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten integrieren, dürfen ihre Produkte nicht mehr auf den europäischen Markt in Verkehr bringen.
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